Nicht zuletzt durch das überraschende Ergebnis der Volksabstimmung zu Stuttgart 21, ist das politische Mittel des Volks-entscheides wieder mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ So steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Der Volksentscheid bietet den stimmbe-rechtigten Bürgerinnen und Bürgern eine direkte Beteiligung zu polit-ischen Sachfragen. Es ist eine wichtige Instanz der direkten Demokratie, die bereits im antiken Athen zu finden war und sich bis heute durchsetzte. In der Schweiz weit verbreitet, finden Volksbegehren auch in Deutschland wieder Anklang bei Bürgerinitiativen als auch bei Politikern. Doch wie verläuft ein Volksbegehren?
Wie kann ein Anliegen zum Volksbegehren werden?
Es handelt sich grundsätzlich um ein dreistufiges Verfahren. Die erste ist die Volksinitiative. Die Bevölkerung einer Region kann zu Themen, die als wichtig für die Allgemeinheit betrachtet werden, eine Initiative gründen. Erhält diese Bürgerinitiative mehr als einen vorgegebenen Prozentsatz an Unterschriften stimmberechtigter Anwohner, folgt darauf die zweite Stufe. Das Volksbegehren zielt darauf ab, das Parlament zu bewegen sich mit einer politischen Sachfrage zu befassen oder einen Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Volksvertretung bleibt dabei zwar in ihrer Entscheidung unabhängig, erkennt aber eine Tendenz der Wähler, die mit Sicherheit nicht außer Acht gelassen werden sollte. Wird in diesem Schritt das Volksbegehren abgelehnt, kann ein durch das Volk initiierter Volksentscheid herbeigeführt werden. Dies ist der Beginn der dritten Stufe. Parlament und Bürger stellen zusammen mindestens drei alternative Abstimmungsmöglichkeiten zur Auswahl. Beide Seiten informieren dann die Wähler zu der Problematik und ihrer Sichtweise. In einem festgelegten Zeitraum wird dann eine Abstimmung aller wahlberechtigter Staatsbürger angestrebt. Die hierbei zustande gekommene Entscheidung ist für die Politik verbindlich.
Kosten und Anliegen eines Volksbegehrens
Die Kosten sind schwer zu kalkulieren. Dies hängt insbesondere vom Aufwand ab, den die initiierende Gemeinschaft betreiben will, um die Wähler von ihrem Anliegen zu überzeugen. Flyer, Info-Broschüren, Webseite, vieles ist machbar, muss aber auch privat finanziert werden. In einigen Bundesländern sind nach dem Erreichen der Mindestanzahl von Unterschriften Rückzahlungen pro geprüfter Unterschrift im Cent-Bereich möglich. Grundsätzlich können alle Fragen zum Volksbegehren oder Volksentscheid führen, die von allgemeinem Interesse sind. Dieses bekundet die Wählerschaft mit der Sammlung der Unterschriften. Es können Sachfragen gestellt werden, die nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen und nicht anderweitig Gesetze oder Regelungen auf Bundesebene verletzen. Diese Art der Einflussnahme ist nur auf der Länderebene zulässig. Auf Bundesebene besteht nur die Möglichkeit einer Volksabstimmung im Zusammenhang mit einer Neu- oder Umverteilung des Staatsgebietes.
Volksbegehren – sinnvoll oder nicht?
Sicherlich kann man sich streiten, ob ein Volksbegehren immer die gewünschte Wirkung erzielen kann. Eines scheint aber sicher: Es ist ein effektives Sprachrohr, dass Bürgerinnen und Bürger nutzen können, um der Politik ein Meinungsbild der Bevölkerung zu verschaffen. Der Volksentscheid zu Stuttgart 21 war eines der Beispiele. Das Verfahren ist in allen Bundesländern außer Hessen und dem Saarland möglich, jedes Land behält sich jedoch eigene Regelungen zum genauen Verfahren vor. Berlin und Hamburg aber auch in Bayern oder Schleswig- Holstein werden Volksbegehren am häufigsten in Anspruch genommen. Die Wahlbeteiligung liegt im Durchschnitt zwischen 30 und 40 Prozent.
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