Dieses Thema wird seit den Ereignissen gegen Stuttgart 21 wieder heftig diskutiert, spätestens seit es zu den heftigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen ist. Jeder hat das Recht zu einer freien Versammlung, aber die Grenzen des Grundgesetzes dürfen nicht überschritten werden.
Die Pflichten laut Versammlungsgesetz
Alle wichtigen Eckdaten stehen im Versammlungsgesetz. Wer an einer Demo teilnimmt, muss sich zwingend an die Spielregeln halten, keiner der Teilnehmer darf Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führen. Ebenso wenig darf ein Demonstrant vermummt oder mit Schutzkleidung bei einer Demonstration im Freien auftreten, das Tragen von Uniformen ist ebenfalls untersagt. Die Grundsätze unterscheiden sich für Veranstaltungen, die draußen oder in geschlossenen Räumen stattfinden. Wenn eine Demonstration geplant wird, sollte man daran denken, dass diese mindestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden muss. Aber auch hier gibt es Ausnahmen und zwar, wenn es sich um eine Spontanversammlung oder um eine Eilversammlung handelt, diese werden in der Regel aus aktuellem Anlass eben spontan organisiert. Das bedeutet, die Demo wird sofort bei Bekanntgabe anmeldepflichtig. Es muss zwingend ein Versammlungsleiter genannt werden, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. Zuwiderhandlungen sind strafbar und werden von Polizei und Staatsanwaltschaft geahndet.
Diese Rechte hat ein Demonstrant
Eine Demonstration wird normalerweise von der Polizei überwacht und diese kann im Ernstfall einschreiten. Doch auch hier gibt es gewisse Regeln, an die sich die Polizei halten muss, was bedeutet, dass der Demonstrant nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte hat. Auch diese Rechte werden ganz klar im Grundgesetz, Artikel 8, geregelt. Jeder darf in Deutschland demonstrieren, die Versammlung muss zwar angemeldet werden, aber es bedarf keiner Genehmigung. Ein Verbot kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Demo den öffentlichen Frieden gefährden könnte. Sollte ein Demonstrant von der Polizei in Gewahrsam genommen werden, ergeht ein Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung, der Festgenommene hat das Recht gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. Mit der Folge, dass geprüft wird, ob der Gewahrsam zu Recht erfolgte. Sollte ein Demonstrant bei einem Polizeieinsatz mit Wasserwerfer oder Tränengas verletzt worden sein, so hat der Betroffenen jederzeit das Recht auf Schadenersatz zu klagen. Natürlich nur dann, wenn dieser sich korrekt verhalten hat und den öffentlichen Frieden nicht gestört und keinen Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet hat. Jeder Bürger darf an einer Demo teilnehmen, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft.
Zusammenfassung
Nichts ist dem Zufall überlassen, denn die Rechte und Pflichten bei Demonstrationen werden ganz klar gesetzlich geregelt. Das Versammlungsgesetz wird im Grundgesetz, Artikel 8, geregelt. Jeder hat sich daran zu halten, sowohl von Seiten der Demonstranten als auch von Seiten der Staatsgewalt, die bei jeder Demo vor Ort ist. Eine Demonstration findet immer im Freien statt, in geschlossenen Räumen spricht man hingegen von einer Versammlung. Eine langfristig geplante Demo muss mindestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden, es Bedarf aber keiner Genehmigung.
Bildquelle: Daniel Etzold – Fotolia
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